Gefördert werden im Rahmen einer Anteilsfinanzierung Ausgaben zur Schaffung und Errichtung einer Koordinierungsstelle in einer Pflegeeinrichtung der Langzeitpflege oder in einer Kommune mit bis zu 50.000 € pro Förderjahr.
Anträge können beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege ab sofort bis zum 31. Mai 2025 gestellt werden.
Förderanträge sind in schriftlicher Form zu senden an:
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Referat V 1 Pflege/Betreuungs- und Pflegeaufsicht
Sonnenberger Str. 2/ 2a
65193 Wiesbaden
und zwecks zügiger Bearbeitung vorab per E-Mail an Pflege@hmfg.hessen.de.
Rückfragen können ebenso über das Funktionspostfach Pflege@hmfg.hessen.de gestellt werden.