„Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung mit Krebsregisterdaten“
Um Krebs erfolgreicher bekämpfen zu können, bedarf es vieler Informationen, aus denen Erkenntnisse für die Verbesserung der onkologischen Gesundheitsversorgung in Hessen gezogen werden können. Mit dem umfassenden Datensatz des mittlerweile aufgebauten Hessischen Krebsregisters ist der Grundbaustein für den Informationsgewinn gelegt.
Rechtliche Grundlage
Als klinisch-epidemiologisches Krebsregister erfasst das Hessische Krebsregister Daten von allen onkologisch behandelten Patientinnen und Patienten in Hessen und ergänzt diese um wichtige Informationen aus weiteren Quellen wie den Gesundheits- und Meldeämtern und aus Krebsregistern anderer Bundesländer. Grundlage dafür sind das Sozialgesetzbuch (§ 65c SGB V), das Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG), das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) sowie das Hessische Krebsregistergesetz (KRG HE).
Meldepflicht
Für alle onkologisch tätigen Ärztinnen und Ärzte besteht eine Meldepflicht, Daten über die durchgeführte Diagnostik, Therapien und den Verlauf zu übermitteln. Damit sollen das gesamte hessische Krebsgeschehen langfristig und überregional beobachtet sowie Erkenntnisse über Erfolge und Defizite in der onkologischen Versorgung gewonnen werden.
Verbesserung der Behandlung
Durch die kontinuierliche Evaluation der flächendeckenden, onkologischen Versorgung ist es möglich, die Qualität der Behandlung für die Patientinnen und Patienten zu sichern und zu verbessern.
Rechte von Betroffenen
Jede Patientin und jeder Patient hat ein Recht auf Auskunft über die zur eigenen Person im Hessischen Krebsregister gespeicherten Daten. Darüber hinaus hat die Patientin oder der Patient ein Widerspruchsrecht und kann die dauerhafte Speicherung von Identitätsdaten (z. B. Name, Anschrift und Versicherungsdaten) im Krebsregister untersagen.
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