Arzneimittel

Zu dem Bereich Arzneimittelwesen zählen die Überwachung des Arzneimittelverkehrs, Informationswege und Maßnahmen bei Arzneimittelzwischenfällen und Arzneimittelfälschungen sowie die Entsorgung.

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Das Themengebiet Arzneimittelwesen umfasst die Bearbeitung sämtlicher Verwaltungsvorgänge, die für Hessen von grundsätzlicher Bedeutung sind. Neben der fachlichen Mitwirkung an gesetzgeberischen Maßnahmen beinhaltet dies auch die Fachaufsicht über die Kontrolle des Verkehrs mit Arzneimitteln und die Apothekenaufsicht in Hessen.

Notversorgung mit Arzneimitteln

Besonders wichtig ist die Notversorgung mit Arzneimitteln. Die nächstgelegene notdienstbereite Apotheke können Sie auf der Internetseite der Landesapothekerkammer unter Notdienstportal und Servicetelefon der Landesapothekerkammer Hessen (Landesapothekerkammer HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster) herausfinden.

Verfallsdatum / Aufbrauchfrist

Alle Arzneimittel müssen laut Arzneimittelgesetz in Deutschland ein offenes Verfallsdatum tragen. Dabei handelt es sich um den letztmöglichen Zeitpunkt seines Verbrauchs; spätestens nach Ablauf dieses Datum sollte die Entsorgung der Arzneimittel vorgenommen werden, da Qualität und Wirksamkeit nicht mehr gewährleistet sind. In speziellen Fällen, z.B. bei Mehrdosenbehältnissen von Augentropfen, sind weitere Regeln wie die Aufbrauchfrist nach Anbruch zu beachten.

Entsorgung

Auf keinen Fall darf die Arzneimittelentsorgung über die Toilettenspülung oder das Abwassersystem (Spüle) erfolgen; das gilt auch für flüssige Arzneiformen (Tropfen, Säfte). Ein Eintrag in den Wasserkreislauf muss vermieden werden; die Kläranlagen können nicht alle Fremdstoffe beseitigen. Das Ökosystem reagiert teilweise sehr empfindlich auf Restmengen von Arzneimitteln, auch wenn sie sehr klein sind.

In den meisten Regionen können nicht mehr benötigte Altarzneimittel mit dem Restmüll entsorgt werden; durch Verbrennung werden dort die Arzneimittel rückstandsfrei vernichtet. In einigen Gemeinden erfolgt die Entsorgung über Schadstoffmobile oder Schadstoffsammelstellen. Die Entsorgung über das Abfallsystem ist regional unterschiedlich geregelt. Bitte informieren Sie sich bei dem für Sie zuständigen Müllentsorger (arzneimittelentsorgung.deÖffnet sich in einem neuen Fenster) . Apotheken nehmen auf freiwilliger Basis ebenfalls Arzneimittel entgegen.

Überwachung des Arzneimittelverkehrs

Die Überwachung des Arzneimittelverkehrs wurde dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und PflegeÖffnet sich in einem neuen Fenster übertragen.

Arzneimittelzwischenfällen

Informationswege und Maßnahmen bei Zwischenfällen mit Arzneimitteln zur Anwendung am Menschen sind in einem Erlass geregelt, der als Download zur Verfügung steht. Bürgerservice HessenrechtÖffnet sich in einem neuen Fenster

Arzneimittelfälschungen

Um das Eindringen von Arzneimittelfälschungen in die legale Vertriebskette zu erschweren, wurden alle Mitgliedstaaten mit der europäischen Fälschungsrichtlinie u.a. verpflichtet, individuelle Sicherheitsmerkmale auf die Arzneimittelpackungen aufzubringen und ein End-to-End-Verifizierungssystem einzurichten. Diese neuen Vorschriften (Legal framework – The Falsified Medicines DirectiveÖffnet sich in einem neuen Fenster) finden in der EU und dem EWR seit dem 9. Februar 2019 Anwendung.

In Deutschland wurden diese Vorschriften mit Hilfe der SecurPharm e.V. organisiert (securpharmÖffnet sich in einem neuen Fenster), in der alle Marktbeteiligten (insbesondere Hersteller, Großhändler, Apotheker) Mitglieder sind. Die individuellen Sicherheitsmerkmale werden in Form zweidimensionaler Daten-Matrix-Codes auf die Packungen aufgebracht, deren Daten in einer europäischen Datenbank abgelegt sind.

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