Förderung des Ehrenamts

Zur Unterstützung und Entlastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen werden auf Landesebene folgende Bausteine gefördert:

  1. Aufbau von Gruppen ehrenamtlich Tätiger mit überregionaler oder beispielhafter Struktur

Anträge werden beim Regierungspräsidium Gießen mittels eines einheitlichen Formulars (Anlage 3 zur Rahmenvereinbarung) gestellt.

  1. Qualifizierungsmaßnahmen für Gruppen ehrenamtlich Tätiger (insbesondere zum Thema Demenz)

Anträge auf Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen werden entweder bei regionalen Anlaufstellen (zum Beispiel Freiwilligenagenturen bei Kreis- oder Stadtverwaltungen u.a.) oder direkt beim Regierungspräsidium Gießen gestellt. Die regionalen Anlaufstellen sammeln aus ihrem Bereich Anträge von Trägern, die beabsichtigen, eine Qualifizierungsmaßnahme durchzuführen und beantragen dann bei der Bewilligungsbehörde, dem Regierungspräsidium Gießen, die Förderung.

Zuwendungsgeber sind je zur Hälfte das Land Hessen sowie die Verbände der Pflegekassen in Hessen. Es wird ein Festbetrag pro Schulungsstunde gezahlt.

Alle Informationen sowie die zuständigen Ansprechpartner zum Förderprogramm finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums GießenÖffnet sich in einem neuen Fenster unter dem Punkt „Initiativen des Ehrenamts und Qualifizierungsmaßnahmen“.